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Der Treuhandvertrag ist ein dreiseitiger Vertrag zwischen Auftraggeber (Treugeber), Auftragnehmer und dem zwischengeschalteten Treuhänder. Bei einem Treuhandverhältnis erhält der Treuhänder Rechte und Pflichten vom Treugeber übertragen. Zum Beispiel die Verwaltung der eingezahlten Gelder, Bezahlung des Auftragnehmers, Kontrolle der vereinbarten Leistungen. Gleichzeitig wird ein Werkvertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer geschlossen.