Hinter einem Gemeinschaftsgrab steckt folgende Idee: Viele Hinterbliebene teilen sich die Kosten der Pflege einer gemeinsam gestalteten Grabstätte.
Eine Gemeinschaftsgrabanlage besteht aus mehreren Einzelgrabstätten, die als eine Gesamteinheit angelegt und gestaltet sind. Die Grundgestaltung der Anlage, das Grabmal und die laufende gärtnerische Pflege und Bepflanzung werden als Komplettleistung über die gesamte Ruhezeit über einen Dauergrabpflege-Treuhandvertrag geregelt und abgesichert.
Ein Grabmal oder eine Namenstafel auf der jeweiligen Grabstätte trägt Namen und Lebensdaten der Verstorbenen. Je nach Gestaltung findet man alternativ einen gemeinsamen Gedenkstein, der die Namen und Lebensdaten der hier Bestatteten trägt.
Die Angehörigen können bei ihrem Besuch Grabschmuck und Kerzen an dafür vorgesehenen Orten aufstellen.
Gemeinschaftsgräber gibt es vorrangig für Urnenbeisetzungen. Aber auch Erdbeisetzungen, Partnergemeinschaftsgräber und eine Einbettung im naturnah gestalteten Steinfeld sind möglich.
Die Grabanlage wird von Ihrem Friedhofsgärtner über die gesamte Ruhezeit sorgfältig betreut und bepflanzt, die Leistungen vor Ort werden durch die Treuhandstelle überwacht.
Kein Gemeinschaftsgrab ist gleich, jedes wird von einer Friedhofsgärtnerei als Fachbetrieb für Gestaltung und Pflege speziell an die örtlichen Gegebenheiten angepasst und bepflanzt. Die Beisetzung erfolgt häufig in einem Urnenreihengrab, teilweise in historischen Familiengrabstätten, die durch die neue Nutzung erhalten werden können, oder auf neu gestalteten Flächen.