Vorsorge zur Grabpflege

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  Vorsorge
 

Dauergrabpflege ist ein Angebot für die langjährige Betreuung einer bereits bestehenden oder zukünftigen Grabstelle durch den Friedhofsgärtner. Dieser Service wird von ca. 4500 Fachbetrieben, die bundesweit in 26 Treuhandstellen oder Genossenschaften (Dauergrabpflege-Einrichtungen) zusammengeschlossen sind, durchgeführt.

Es ist möglich, einen Dauergrabpflegevertrag abzuschließen, der sofort, auf Abruf oder erst nach Ableben in Kraft tritt. Dieser Vertrag wird zwischen dem Treugeber (Auftraggeber) und dem Friedhofsgärtner unter Einschaltung unserer Gesellschaft abgeschlossen. Die Höhe der Vertragssumme richtet sich nach der Anzahl der Pflegejahre sowie Ihren Pflege- und Bepflanzungswünschen - sie wird anhand einer Leistungsaufstellung vom Friedhofsgärtner errechnet. Die Zahlung des Vertrages erfolgt nach Vertragsabschluss an unsere Gesellschaft. Das Kapital wird einem Treuhandkonto gutgeschrieben.

Ab dem vereinbarten Zeitpunkt der Pflege der Grabstätte erhält der Friedhofsgärtner die jährlichen Zahlungen von unserer Gesellschaft bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages. Die Pflegeleistungen werden von unserer Gesellschaft turnusmäßig überprüft. Sollte die beauftragte Friedhofsgärtnerei die Pflege nicht mehr durchführen können (z.B. wegen Betriebsaufgabe, aus Altersgründen o.ä.) wird die weitere Pflege der Grabstätte einem anderen qualifizierten Fachbetrieb übertragen.

Eine Dauergrabpflegevereinbarung bietet viele Vorteile:

  • individueller Leistungsumfang
  • regelmäßige Überprüfungen der Pflegeleistungen
  • einmaliger Vertragsabschluss
  • automatische Regelung der Friedhofsgärtner-Nachfolge bei Betriebsaufgabe
  • sichere Anlage des Geldes nach festen Kriterien
  • bei entsprechender Vertragsgestaltung können die Hinterbliebenen den Vertrag nicht rückgängig machen