Nein, denn das Treuhandvermögen wird nicht dem Vermögen des Treuhänders zugerechnet. Das Treugut wird strikt getrennt von den Geschäftskonten der Treuhandstellen verwaltet.
Nein, denn das Treuhandvermögen wird nicht dem Vermögen des Treuhänders zugerechnet. Das Treugut wird strikt getrennt von den Geschäftskonten der Treuhandstellen verwaltet.