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Sollte die Durchführung der vereinbarten Leistungen dem von Ihnen beauftragten Vertragsbetrieb nicht mehr möglich sein oder er die Leistungen trotz wiederholter Aufforderung durch die Treuhandstelle nicht ordnungsgemäß ausführen, dann beauftragt die Treuhandstelle einen anderen kompetenten Vertragsbetrieb, der die fachlichen Voraussetzungen erfüllt und die vertraglichen Verpflichtungen mit allen Rechten und Pflichten übernimmt.